Skip to Content
Ratgeber

Solarpflicht für Parkplätze: Was in welchem Bundesland gilt

In acht Bundesländern gilt bereits eine PV-Pflicht für neue Parkflächen. In Bayern gibt es keine PV-Pflicht für Parkplätze.

Solarpflicht für Parkplätze nach Bundesland

  • Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Brandenburg: ab 35 Stellplätzen
  • Rheinland-Pfalz, Niedersachsen: ab 50 Stellplätzen
  • Hessen: ab 50 Stellplätzen (landeseigene Parkplätze ab 35)
  • Schleswig-Holstein: ab 70 Stellplätzen

Die Details – etwa ob nur Parkplätze an Nichtwohngebäuden betroffen sind – unterscheiden sich je nach Land und sollten standortbezogen geprüft werden.

Was in Bayern gilt

Art. 44a der Bayerischen Bauordnung verpflichtet Eigentümer von Nichtwohngebäuden, auf geeigneten Dachflächen Solarstromanlagen zu errichten. Das gilt für Bauanträge ab 1. März 2023 bei gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden, ab 1. Juli 2023 bei sonstigen Nichtwohngebäuden und bei einer kompletten Dachsanierung ab 1. Januar 2025. Parkplätze nennt der Artikel nicht.

Für Unternehmen in Bayern ist eine PV-Parkplatzüberdachung damit freiwillig. Sie lohnt sich besonders, wenn das Dach nicht trägt, verschattet oder schon belegt ist. Die Parkfläche liefert dann zusätzlichen Solarstrom für Eigenverbrauch und Ladeinfrastruktur.

Was die Pflicht in den anderen Ländern meist bedeutet

  • Neubau: Die Pflicht greift beim Bauantrag für einen neuen offenen Parkplatz ab der jeweiligen Stellplatzzahl. Einige Länder erfassen auch Erweiterungen oder grundlegende Erneuerungen.
  • Nichtwohngebäude: Meist sind Parkplätze gemeint, die zu Gewerbe-, Handels- oder öffentlichen Gebäuden gehören.
  • Ausnahmen: Fast überall entfällt die Pflicht bei technischer Unmöglichkeit oder fehlender Wirtschaftlichkeit. Die Details regelt jedes Land selbst.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine Solarpflicht für Parkplätze?

Nein. Art. 44a BayBO verlangt Solaranlagen nur auf Dachflächen von Nichtwohngebäuden, nicht auf Parkplätzen.

Gilt die Solarpflicht auch für bestehende Parkplätze?

Meist nicht, die Landesgesetze zielen vor allem auf Neubauten. Ausnahmen: Hamburg und Schleswig-Holstein erfassen große Erweiterungen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch grundlegende Erneuerungen.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Pflicht?

Je nach Bundesland ab 25, 35, 50 oder 70 Stellplätzen. Die Tabelle oben zeigt den Stand je Land.

Wir haben Standorte in mehreren Bundesländern. Was gilt?

Maßgeblich ist immer das Recht des Landes, in dem der Parkplatz liegt. Wir prüfen das für jeden Standort im Beratungsgespräch.

Gilt die Pflicht für Ihren Standort?

Wir prüfen kostenlos, welche Regeln für Ihren Parkplatz gelten und was eine PV-Überdachung dort bringt.

Standort prüfen lassenKostenlos berechnen

Weitere Ratgeber

Rechtsstand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.