Seit 2023 gilt in Bayern eine Photovoltaikpflicht für bestimmte Neubauten und Dachsanierungen. Viele Unternehmen sind sich jedoch unsicher, ob und in welchem Umfang diese Pflicht auch für Gewerbeimmobilien greift – und welche Fristen dabei zu beachten sind.
Für wen gilt die Solarpflicht?
Die Bayerische Solarpflicht betrifft nicht nur Wohngebäude. Auch gewerblich genutzte Neubauten sind seit 1. Juli 2023 verpflichtet, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Bei Bestandsgebäuden greift die Pflicht bei größeren Dachsanierungen ab 2025. Betroffen sind unter anderem:
- Neubauten von Gewerbe-, Industrie- und Büroimmobilien
- Bestandsgebäude bei grundlegender Dachsanierung
Wichtig: Eine PV-Pflicht für Parkplätze gibt es in Bayern nicht. Die bayerische Solarpflicht betrifft ausschließlich Dächer von Nichtwohngebäuden. Eine PV-Parkplatzüberdachung ist damit eine freiwillige, wirtschaftliche Entscheidung – keine gesetzliche Auflage.
Was bedeutet das konkret für Betriebe?
Wer aktuell einen Neubau plant oder eine Dachsanierung ansteht, sollte die Solarpflicht frühzeitig in die Planung einbeziehen – nicht erst kurz vor Baubeginn. Das betrifft insbesondere:
- **Statik und Dachauslegung** – die Tragfähigkeit muss für eine PV-Anlage ausgelegt sein.
- **Netzanschluss** – ein ausreichend dimensionierter Anschluss sollte frühzeitig beim Netzbetreiber angefragt werden.
- **Förderungen prüfen** – viele Betriebe verschenken hier Potenzial, weil Förderprogramme nicht rechtzeitig beantragt werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
In bestimmten Fällen kann von der Solarpflicht abgesehen werden, etwa bei technischer Unwirtschaftlichkeit oder baulichen Einschränkungen (z. B. Verschattung, Statik). Diese Ausnahmen müssen jedoch in der Regel nachgewiesen werden.
Unser Rat
Betriebe, die jetzt bauen oder sanieren, sollten die Solarpflicht nicht als reine Auflage, sondern als Chance verstehen: Wer ohnehin verpflichtet ist zu investieren, kann die Anlage direkt wirtschaftlich sinnvoll auslegen – etwa mit Eigenverbrauch, Speicher oder Kombination mit einem PV-Carport auf dem Firmenparkplatz.
Wir unterstützen Unternehmen in Bayern dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig eine wirtschaftlich optimierte Anlage zu realisieren. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um Planungssicherheit zu gewinnen.