Wer als Vermieter oder Bauträger Stellplätze mit einer PV-Carport-Überdachung ausstattet, erzeugt Solarstrom direkt dort, wo er gebraucht wird. Statt diesen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen – zu einer Vergütung von derzeit rund 8 bis 12 Cent pro Kilowattstunde – lässt er sich über das Mieterstrom-Modell direkt an die eigenen Mieter verkaufen. Zu einem Preis, der für den Vermieter dreimal so hoch liegt wie die Einspeisung und für den Mieter trotzdem deutlich günstiger ist als Netzstrom.
Dieser Artikel erklärt, wie das Mieterstrom-Modell funktioniert, was es rechtlich und technisch braucht – und warum der PV-Carport dafür besonders gut geeignet ist.
Was ist das Mieterstrom-Modell?
Der Mieterstrompreis ist gedeckelt: Er darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Bei einem aktuellen Grundversorgungspreis von rund 32 Cent pro Kilowattstunde ergibt das einen maximalen Mieterstrompreis von ca. 28,8 Cent – für den Mieter günstiger als Netzstrom, für den Vermieter deutlich rentabler als Einspeisung.
Mieterstrom-Rechnung: Was bringt das konkret?
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich:
Einspeisung ins Netz | Variante: Mieterstrom-Modell |
Erlös: ca. 8–12 Cent/kWh | Erlös: ca. 28 Cent/kWh (Mieterstrompreis) + Mieterstromzuschlag |
Bei 50.000 kWh/Jahr: ca. 4.000–6.000 € Jahreserlös | Bei 50.000 kWh/Jahr direkt geliefert: ca. 14.000–15.000 € Jahreserlös |
Differenz: rund 9.000 € mehr pro Jahr |
Ein PV-Carport mit 100 kWp erzeugt je nach Standort zwischen 85.000 und 110.000 Kilowattstunden pro Jahr. Selbst wenn nur 50 Prozent davon direkt an Mieter geliefert werden, ergibt sich ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil gegenüber der reinen Einspeisung.
Warum ist der PV-Carport ideal für das Mieterstrom-Modell?
Klassischer Mieterstrom wird meist über Dachanlagen realisiert. Der PV-Carport auf Stellplatzflächen bietet gegenüber Dachanlagen entscheidende Vorteile – besonders für Bauträger und Vermieter mit Wohn- oder Gewerbeobjekten:
1. Keine Dachstatik-Prüfung notwendig
PV-Carports stehen freistehend auf der Stellplatzfläche. Es braucht keine aufwendige Prüfung der Dachtragfähigkeit, keine Dachdurchdringungen, keine Abstimmung mit dem Dachhandwerker. Das spart Zeit und Kosten in der Planungsphase.
2. Nachrüstung bestehender Stellplatzanlagen möglich
Wer bereits vermietete Stellplätze betreibt, kann eine PV-Carport-Überdachung nachträglich aufstellen – ohne Eingriff in das bestehende Gebäude. Das macht das Modell auch für Bestandshalter attraktiv, nicht nur für Neubauprojekte.
3. Direkte räumliche Nähe zur Verbrauchsstelle
Der Strom wird dort erzeugt, wo er verbraucht wird – auf dem Stellplatz direkt neben dem Wohn- oder Gewerbegebäude. Kurze Leitungswege bedeuten geringe Übertragungsverluste und einfache Installation.
4. Ladeinfrastruktur direkt integrierbar
AC- und DC-Ladepunkte lassen sich direkt in die Stützen der PV-Carport-Konstruktion integrieren. Leerrohre und Kabeltrassen werden bei der Montage von Anfang an eingeplant. So entsteht eine vollständige Energie- und Ladeinfrastruktur aus einem Guss – ideal für Objekte, in denen Mieter auf E-Mobilität umsteigen.
5. Zusatznutzen für Mieter steigert die Vermietbarkeit
Mieter profitieren doppelt: günstigerer Strom und Witterungsschutz für ihr Fahrzeug. Das steigert die Attraktivität des Objekts und kann als Argument bei der Neuvermietung genutzt werden.
Mieterstrom vom Carport: Besonders attraktiv für Bauträger
Für Bauträger mit Wohn- oder Gewerbeprojekten ergibt sich eine besonders günstige Ausgangslage: Wer Stellplätze ohnehin plant, kann die PV-Carport-Überdachung von Anfang an als Teil des Energiekonzepts mitdenken. Die Anlage ist bereits bei Übergabe betriebsbereit – Mieterstrom fließt ab dem ersten Mieter.Gleichzeitig verbessert eine solche Anlage messbar den ESG-Score des Projekts. Institutionelle Investoren und Bestandshalter legen zunehmend Wert auf nachhaltige Energiekonzepte im Portfolio. Eine schlüsselfertige PV-Carport-Anlage mit Mieterstrom-Integration ist dabei ein konkretes, dokumentierbares Merkmal – kein Greenwashing, sondern Infrastruktur.
Was müssen Vermieter beim Mieterstrom rechtlich beachten?
Das Mieterstrom-Modell ist gesetzlich geregelt, aber mit einigen Anforderungen verbunden:
• Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Anlage muss als Mieterstromprojekt registriert werden.
• Separate Zweirichtungszähler: Jede Mietereinheit benötigt einen eigenen Stromzähler für die Abrechnung.
• Keine Obergrenze mehr: Seit dem EEG 2023 gibt es keine Größenbeschränkung mehr für den Mieterstromzuschlag. Auch Anlagen über 100 kWp erhalten die Förderung.
• Opt-out-Möglichkeit: Mieter können die Teilnahme am Mieterstrom ablehnen – sie dürfen nicht zur Abnahme verpflichtet werden.
• Separate Lieferverträge: Mit jedem teilnehmenden Mieter muss ein eigener Mieterstromvertrag abgeschlossen werden, getrennt vom Mietvertrag.
• Steuerliche Einordnung: Die Stromlieferung gilt als gewerbliche Tätigkeit. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.
Die technische Umsetzung – Planung, Bau, Messkonzept, Netzanmeldung – übernimmt Haslinger Energy schlüsselfertig. Die rechtliche und steuerliche Beratung empfehlen wir mit einem spezialisierten Anwalt oder Steuerberater abzustimmen.
Mieterstrom-Modell vs. Einspeisung: Ein direkter Vergleich
✗ Separater Vertrag und Zähler pro Mieter notwendig
Häufige Fragen zum Mieterstrom vom Carport
Gilt das Mieterstrom-Modell auch für Gewerbeimmobilien?
Das Mieterstrom-Modell funktioniert auch bei Gewerbeobjekten. Allerdings gilt der staatliche Mieterstromzuschlag (EEG §21) nur bei Gebäuden mit mindestens 40% Wohnnutzung. Bei reinen Gewerbeobjekten entfällt der Zuschlag – der Direktverkauf an Mieter bleibt aber trotzdem wirtschaftlich attraktiver als reine Netzeinspeisung.
Was passiert, wenn ein Mieter keinen Mieterstrom möchte?
Kein Mieter kann zur Teilnahme verpflichtet werden. Mieter, die nicht teilnehmen, beziehen weiterhin Strom über den Netzbetreiber. Der erzeugte PV-Strom dieser Einheiten wird ins Netz eingespeist.
Wie groß muss der PV-Carport sein?
Das hängt von der Anzahl der Mieter und dem Stromverbrauch ab. Als Faustregel: Eine Anlage mit 50–100 kWp versorgt 15–30 Haushalte mit einem erheblichen Teil ihres Strombedarfs. Wir berechnen die optimale Anlagengröße individuell für Ihren Standort.
Kann ich den Mieterstrom auch ohne Förderung betreiben?
Ja. Der Mieterstromzuschlag nach EEG ist die Hauptförderung. Daneben gibt es je nach Bundesland weitere Förderprogramme für PV-Carport-Anlagen. Eine Förderprüfung gehört bei uns zum Planungsprozess.
Fazit: Mieterstrom vom PV-Carport ist mehr als ein Trend
Das Mieterstrom-Modell über PV-Carport-Überdachungen verbindet drei Vorteile, die selten zusammenkommen: höhere Rendite für den Vermieter, günstigerer Strom für den Mieter, und eine Infrastruktur die gleichzeitig für E-Mobilität vorbereitet ist. Für Bauträger, die heute planen, ist es eine der wenigen Möglichkeiten, ein Stellplatzprojekt nicht nur als Kostenposition zu sehen, sondern als langfristige Einnahmequelle mit wachsender Nachfrage. Haslinger Energy plant und baut PV-Carport-Anlagen schlüsselfertig – inklusive Messkonzept, Netzanmeldung und Vorbereitung für Mieterstrom und Ladeinfrastruktur.
Mehr zu unseren Systemvarianten: Standard-Segment, Typ Y und Typ L